Entwurf für ein Positionspapier zum Enthornungsverbot

Bei der Entscheidung, die Enthornung endgültig zu verbieten, muss die notwendige Zeit bis zum Vorhandensein ausreichender Genetikvielfalt auch bei genetisch hornlosen Zuchttieren berücksichtigt werden. Für Weidebetriebe ist dieser Zeitpunkt nicht absehbar. Ein striktes Enthornungsverbot muss mit einer ausreichenden Übergangsfrist von mind. 10 Jahren verbunden werden, um Betrieben und Zuchtunternehmen die ausreichende Zeit für die notwendigen (züchterischen) Vorbereitungen zu geben. Alles andere behindert eine fundierte, fachgerechte Weiterentwicklung des Öko-Landbaus und führt zum Rückgang der Akzeptanz in der Praxis.

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Edmund Leisen
Author: Edmund Leisen

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